Kostenträger:
Wenn Sie als Beihilfeberechtigte*r eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Direkt im Anschluss starten wir mit den 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, beantragen wir gemeinsam bei Ihrer Beihilfestelle ein Therapiekontingent, welches zur Erreichung Ihrer Ziele sinnvoll ist. In der Regel unterscheidet man bei der Beantragung zwischen Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen, nicht vorab genehmigungspflichtig) und Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, vorab genehmigungspflichtig).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Jede 50-minütige probatorische Sitzung kostet 100,55 € (nach 870 GOP). Die biografische Anamnese wird mit 123,34 € (nach 860 GOP) berechnet. Eine psychotherapeutische Sitzung kostet 134,06 € (nach 812a GOP) innerhalb der Kurzzeittherapie und 100,55 € (nach 870 GOP) innerhalb der Langzeittherapie. In jeder Sitzung kommen für den aktuellen psychopathologischen Befund (nach 801a GOP) zusätzlich 33,52 € hinzu. Standardisierte Tests werden mit 75,75 € berechnet (nach 855a GOP). Weitere Kosten können für zusätzliche Leistungen wie Testungen, Befunde oder Berichte an Mitbehandler*innen entstehen. Eine detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte der Kostenübersicht gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Die Rechnungsstellung erfolgt privat an Sie. Sie reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung ein. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Therapie, welche Kosten Ihre Beihilfestelle übernimmt. In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie auf Antrag bei der Beihilfe meist zu circa 50 Prozent getragen.
Heilfürsorge
Wenn Sie als Beihilfeberechtigte*r eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Direkt im Anschluss starten wir mit den 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, beantragen wir gemeinsam bei Ihrer Beihilfestelle ein Therapiekontingent, welches zur Erreichung Ihrer Ziele sinnvoll ist. In der Regel unterscheidet man bei der Beantragung zwischen Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen, nicht vorab genehmigungspflichtig) und Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, vorab genehmigungspflichtig).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Jede 50-minütige probatorische Sitzung kostet 100,55 € (nach 870 GOP). Die biografische Anamnese kostet 123,34 € (nach 860 GOP). Eine psychotherapeutische Sitzung kostet 134,06 € (nach 812a GOP) innerhalb der Kurzzeittherapie und 100,55 € (nach 870 GOP) innerhalb der Langzeittherapie. In jeder Sitzung kommen für den aktuellen psychopathologischen Befund (nach 801a GOP) zusätzlich 33,52 € hinzu. Standardisierte Tests werden mit 75,75 € berechnet (nach 855a GOP). Weitere Kosten können für zusätzliche Leistungen wie Testungen, Befunde oder Berichte an Mitbehandler*innen entstehen. Eine detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte der Kostenübersicht gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Die Rechnungsstellung erfolgt privat an Sie. Sie reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung ein. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Therapie, welche Kosten Ihre Beihilfestelle übernimmt. In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie auf Antrag bei der Beihilfe meist zu circa 50 Prozent getragen.
Dr. rer. nat. M.Sc. Janina Eichler
Praxis für Psychotherapie
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