Kostenträger:
Wenn Sie als Selbstzahler*in eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Direkt im Anschluss starten wir mit 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Die genaue Anzahl der benötigten Sitzungen kann zu Beginn einer Psychotherapie nur schwer präzise vorhergesagt werden, da sie von vielen Faktoren abhängt, wie der Art und Schwere der Beschwerden, den individuellen Zielen und dem Verlauf der Therapie. In der Regel unterscheidet man jedoch zwischen Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) und Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen). Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, können wir gemeinsam eine Einschätzung darüber abgeben, wie viele Sitzungen voraussichtlich notwendig sind, um Ihre Ziele zu erreichen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Jede 50-minütige probatorische oder psychotherapeutische Sitzung kostet 100,55 € (nach 870 GOP). Die biografische Anamnese wird mit 123,34 € (nach 860 GOP) berechnet. In jeder Sitzung kommen für den aktuellen psychopathologischen Befund (nach 801a GOP) zusätzlich 33,52 € hinzu. Eine probatorische oder psychotherapeutische Sitzung kostet demnach insgesamt 134,07 € und eine biografische Anamnese 156,86 €. Standardisierte Tests werden mit 75,75 € berechnet (nach 855a GOP). Weitere Kosten können für zusätzliche Leistungen wie Testungen, Befunde oder Berichte an Mitbehandler*innen entstehen. Eine detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte der Kostenübersicht gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt privat an Sie.
Heilfürsorge
Wenn Sie als Selbstzahler*in eine Psychotherapie beginnen möchten, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Direkt im Anschluss starten wir mit 4 probatorischen Sitzungen, in denen eine biografische Anamnese erhoben wird und standardisierte Tests zur Diagnosestellung eingesetzt werden. Beide Schritte dienen der Indikationsprüfung, um zu entscheiden, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist. Die genaue Anzahl der benötigten Sitzungen kann zu Beginn einer Psychotherapie nur schwer präzise vorhergesagt werden, da sie von vielen Faktoren abhängt, wie der Art und Schwere der Beschwerden, den individuellen Zielen und dem Verlauf der Therapie. In der Regel unterscheidet man jedoch zwischen Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) und Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen). Nach den probatorischen Sitzungen, in denen die Diagnose und Therapieziele festgelegt werden, können wir gemeinsam eine Einschätzung darüber abgeben, wie viele Sitzungen voraus-sichtlich notwendig sind, um Ihre Ziele zu erreichen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Jede 50-minütige probatorische oder psychotherapeutische Sitzung kostet 100,55 € (nach 870 GOP). Die biografische Anamnese wird mit 123,34 € (nach 860 GOP) berechnet. In jeder Sitzung kommen für den aktuellen psychopathologischen Befund (nach 801a GOP) zusätzlich 33,52 € hinzu. Eine probatorische oder psychotherapeutische Sitzung kostet demnach insgesamt 134,07 € und eine biografische Anamnese 156,86 €. Standardisierte Tests werden mit 75,75 € berechnet (nach 855a GOP). Weitere Kosten können für zusätzliche Leistungen wie Testungen, Befunde oder Berichte an Mitbehandler*innen entstehen. Eine detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte der Kostenübersicht gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt privat an Sie.
Dr. rer. nat. M.Sc. Janina Eichler
Praxis für Psychotherapie
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